
Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln
Anschlagmittel sind das Bindeglied zwischen Kran und Last. Sie werden zum Heben und Bewegen von Lasten benötigt. Arbeitgebende sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel 1201 (Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen) verpflichtet, Anschlagmittel regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen.
Nach bestandener Prüfung im Seminar "Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln" im Haus der Technik e. V. sind die Teilnehmenden befähigt, die jährliche Prüfung von Anschlagmitteln durchzuführen.
Für diese Veranstaltung gelten folgende Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 109-017 (früher DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8)
- VDI-Richtlinie 4068
- TRBS 1201
- DIN EN 818 Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke
- DIN EN 12385 Drahtseile aus Stahldraht
- DIN EN 1492 Textile Anschlagmittel
- DIN EN 13411 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht
- DIN EN 13414 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen
Zum Thema
Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.
Zu den Anschlagmitteln gehören z. B. Anschlag-Stahlseile mit Schlaufen, Endlosseile (Grummets), Seilgehänge mit Aufhängering und Haken, Anschlagketten, Kranzketten, Kettengehänge mit Verkürzungseinrichtung, textile Anschlagmittel wie z. B. Chemiefaser-Hebebänder, Rundschlingen sowie kombinierte Anschlagmittel. Ferner zählen auch lösbare Verbindungsteile, z. B. Schäkel, Textilverbinder, Kuppelglieder und andere Zubehörteile dazu.
Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) haben die Arbeitgebenden Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.
Die Arbeitgebenden legen ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).
Zielsetzung
Diese Schulung dient der Arbeitssicherheit. Die Befähigung zur Prüfung von Anschlagmitteln trägt dazu bei, Kraneinsätze sicherer zu machen. Nur wenn Mängel an Anschlagmitteln durch entsprechend unterwiesenes Prüfpersonal rechtzeitig erkannt werden, können sichere Lastaufnahme und Transporte gewährleistet und Lastabstürze verhindert werden.
Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung von Befähigten Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln gemäß BetrSichV.
Die Qualifizierung wird entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) im Haus der Technik durchgeführt.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein entsprechendes Zertifikat erteilt.
Teilnehmerkreis
Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Anschlagmitteln, Konstrukteurinnen und Konstrukteure, Fertigungsleitende und Abnahmepersonal der Hersteller von Anschlagmitteln, Meisterinnen und Meister sowie Vorarbeiter der Betreiber, Kranführerinnen und Kranführer sowie Anschlägerinnen und Anschläger, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 - 2.4 ) setzen wir voraus. Berufsausbildung heißt: die zur Prüfung befähigte Person muss eine für die vorgesehene Prüfungsaufgabe einschlägige technische Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Programm
- Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
- EG-Richtlinien - EN-Normen – Betriebssicherheitsverordnung – DGUV Regel 109-017 (früher DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8)
- Definition: Kransachkundige, Befähigte Person, Kransachverständige, Prüfsachverständige
- Hinweise zur richtigen Benutzung von Anschlagmitteln
- Kennzeichnung von Anschlagmitteln
- Lagern von Anschlagmitteln
- Prüfung vor der ersten Verwendung
- Wiederkehrende Prüfungen
- Außerordentliche Prüfungen
- Prüfumfang
- Prüfkriterien
- Beurteilung der Ablegereife
- Prüfnachweis
Schriftliche Abschlussprüfung der Sachkunde mit Zertifikat!
Die Möglichkeit zu Fragestellungen und Diskussionen sind in diesem Seminar umfangreich vorhanden und erwünscht.
Referenten
Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen
- Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
- bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM
Hinweise
Voraussetzung: abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) des Haus der Technik e.V.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 03.08.2027, 15:00 Uhr
Trelleborgallee 2
23570 Lübeck-Travemünde
DE
Digitaler Campus
Ansprechpartner
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