
Die Beförderung radioaktiver Stoffe – Gefahrgutklasse 7
Dieser Lehrgang dient als Spezial- und Intensivseminar für alle Personen, die mittelbar und unmittelbar mit der Beförderung radioaktiver Stoffe (ADR-Klasse 7) zu tun haben. Angesprochen sind Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen, die ihre Kenntnisse auf diesem speziellen Gebiet erweitern und vertiefen möchten, darüber hinaus aber auch die Strahlenschutzbeauftragten sowie Personal, das ausführende und überwachende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versandvorbereitung, der Abgabe, dem eigentlichen Transport und der Übernahme radioaktiver Stoffe durchführt.
Wir vermitteln Ihnen in unserem Lehrgang die wichtigsten Rechtsvorschriften für die Beförderung radioaktiver Stoffe und besprechen mit Ihnen die verschiedenen beteiligten Gruppen bei einem Transport der Gefahrgutklasse 7.
Im weiteren Themenblock wird Ihnen die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) inklusive Begriffsbestimmung an praktischen Beispielen vermittelt. Der größte Themenblock der Veranstaltung, die Umsetzung der Vorschriften zur Beförderung radiaktiver Stoffe, ist gegliedert in fünf Blöcke, welche Ihnen u. a. die Definitionen, Klassifizierung von Gütern der Klasse 7, Grenzwerte, den Versand sowie die Kennzeichnung vermitteln.
Abgeschlossen wird das Programm mit Beispielen aus der Praxis der Beförderung.
zum Thema
An die Beförderung radioaktiver Stoffe werden umfangreiche und Sicherheits- und Sicherungsanforderungen gestellt. Alle Beteiligten, insbesondere die verantwortlichen, ausführenden und überwachenden Personen müssen einen hohen Ausbildungs- und Qualifizierungsstandard erwerben, regelmäßig erhalten und nachweisen können. Dies betrifft nicht nur die Kenntnis und rechtssichere Umsetzung der komplexen und mitunter kurzlebigen gefahrgutrechtlichen Vorschriften, sondern auch die Beherrschung der dazu erforderlichen atom- und strahlenschutzrechtlichen Materie.
Der Speziallehrgang „Die Beförderung radioaktiver Stoffe“ vermittelt die dazu notwendigen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten. Neben einer Systematisierung der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Radioaktivtransporten lernen die Teilnehmer anhand von Übungs- und Fallbeispielen auch die praktischen Aspekte des Versandes von Gütern der Klasse 7 kennen sowie typische Fehlerquellen und wie man diese vermeiden kann.
Zielsetzung
Bei einem Transport von Gütern der Gefahrgutklasse 7 sind zahlreiche Sicherheits- und Sicherungsanforderungen zu beachten. Der Teilnehmer dieser Veranstaltung erhält alle rechtlichen und praktischen Kenntnisse, welche für Personen, die an der Beförderung radioaktiver Stoffe beteiligt sind, gefordert werden.
Teilnehmerkreis
Verantwortliches und ausführendes Personal von Einrichtungen, in denen radioaktive Stoffe zum Einsatz kommen, wie z. B. bei Forschung, Analyse, Qualitätssicherung, Nuklearmedizin, Energieerzeugung und Werkstoffprüfung.
Personen aus der Speditions-, Logistik- und Transport- sowie aus der Nuklearbranche. Gefahrgutbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte und betriebliches sowie behördliches Kontrollpersonal.
Programm
- Einführung und Organisation
- GGBefG, GGVSEB, GbV, ADR, RID, ADN, IMDG Code und ICAO-TI/IATA-DGR
- IAEA Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material (SSR-6)
- Atomgesetz (AtG), Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2019) und die neuen Vorschriften zur Beförderungsgenehmigung, Verbringung und Abgabe von radioaktiven Stoffen sowie radioaktiver Abfälle zur Beförderung
- Personal: Unternehmer, beauftragte Personen, Fahrzeugführer, Schiffsführer und Flugzeugführer als „sonstige verantwortliche Personen“, ausführende Personen, Gefahrgutbeauftragte, Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzbeauftragte, Genehmigungsinhaber, berechtigte Personen nach § 94 Abs. 6 StrlSchV
- Gefahrgutorganisation, Pflichtenübertragung, Aufsichts- und Schulungspflichten
- Unternehmen: Auftraggeber, Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Empfänger, Entlader sowie Abgeber nach § 94 Abs. 5 StrlSchV
- Besondere Pflichten der an der Radioaktivbeförderung Beteiligten nach Gefahrgut- und Strahlenschutzrecht
- Rechtsverstöße und Sanktionen
- Begriffsbestimmungen
- Übertragung von Unternehmerpflichten, Handeln für einen Anderen
- Gefahrgutorganisation, Aufsicht und innerbetriebliche Überwachung
- Besondere Begriffe und Definitionen
- Klassifizierung von Gütern der Klasse 7: Freistellungskriterien, Versandstücktypen, Aktivitätsgrenzwerte, Kontaminationsgrenzen, Grenzen für die Strahlungsexposition
- Vorschriften und Anforderungen für die Beförderung von
- freigestellten Versandstücken
- Typ A-, Typ B(U)- und Typ B(M)-Versandstücken
- radioaktiven Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität (LSA)
- oberflächenkontaminierten Gegenständen (SCO)
- unverpackten radioaktiven Stoffen
- Zusätzliche Vorschriften und Anforderungen für die Beförderung von
- spaltbaren Stoffen
- radioaktiven Stoffen mit Nebengefahren
- Umschließungen für radioaktive Stoffe
- Anforderungen an prüf- und zulassungsfreie Versandstücke
- Anforderungen an prüfpflichtige Versandstücke
- Anforderungen an zulassungspflichtige Versandstücke
- Auswahl des Versandstücktyps
- Zusammenpackverbote
- Kennzeichnung von Versandstücken
- Markierung und Beschriftung
- Versandstückkategorien und Auswahl der Gefahrzettel
- Beschriftung und Anbringen der Gefahrzettel
- Kennzeichnung von Fahrzeugen und Beförderungseinheiten
- Besonderheiten bei der Beförderung radioaktiver Stoffe in Containern
- Dokumentation und Begleitpapiere
- Das Beförderungsdokument für die Klasse 7
- Schriftliche Weisungen
- Beförderungsgenehmigung, besondere Zulassungen, weitere Dokumentation
- ADR-Bescheinigung des Fahrzeugführers mit Besonderheiten für die Beförderung von Gütern der Klasse 7
- IMO-Erklärung und Großcontainer-/Fahrzeugpackzertifikat für den Seeverkehr
- Shipper’s Declaration und Air Waybill für den Luftverkehr
- Handhabung und Verladung
- Kontrollmaßnahmen, insbesondere Dosisleistungs und
- Kontaminationskontrolle
- Prüflisten
- Anforderungen an die Fahrzeuge
- Feuerlöschmittel
- Besondere und zusätzliche Ausrüstung für Fahrzeuge zur Beförderung von Gütern der Klasse 7
- Besondere Beförderungen
- Beförderungen unter ausschließlicher Verwendung
- Grenzüberschreitende Beförderungen radioaktiver Stoffe
- Beförderungen radioaktiver Abfälle
- Sicherungstransporte
- Fallbeispiele und Übungen zur Versandvorbereitung
- Fallstricke und Fehlervermeidung bei der Beförderung radioaktiver Stoffe
Referenten
Gefahrgutbeauftragter der Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE), Eggenstein-Leopoldshafen
Herr Dr. Joachim Brand ist Chemiker und derzeit Gefahrgutbeauftragter bei der Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE). Seit dem Jahr 2000 zählten die betriebliche Abfallwirtschaft, die Beförderung gefährlicher Güter und die Chemikaliensicherheit zu seinen Aufgabengebieten als Betriebsbeauftragter für Abfall und Gefahrgutbeauftragter beim Forschungszentrum Karlsruhe und beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Herr Dr. Brand wirkt regelmäßig bei Fachveranstaltungen als Vortragender und in der Fachliteratur als Autor mit.
Hinweise
Als zusätzliche Arbeitsunterlage erhält jede(r) Teilnehmer(in) die Gefahrgutvorschriften Straße (ADR) in Buchform (im Teilnahmepreis enthalten).
Die Teilnehmer erhalten eine HDT-Teilnahmebescheinigung.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
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Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
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