Brandschutz im Tank- und Gefahrgutlager

Bundesweit staatlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV

Vorab noch ein wichtiger Hinweis für Onlineteilnehmer: Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Onlineteilnahme an einer staatlich anerkannten Veranstaltung über die Kamera Ihres Endgerätes während aller Vorträge sichtbar sein müssen. Nur so können wir Ihre Teilnahme an der Veranstaltung bestätigen.
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Präsenz
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Präsenz

Brandschutz im Tank- und Gefahrgutlager

Auf der jährlich im HDT durchgeführten Tagung "Brandschutz im Tank- und Gefahrgutlager" erhalten die Teilnehmenden neben Erfahrungsberichten von Werkfeuerwehren aus realen Einsätzen umfangreiche Informationen zum Brandschutz rund um Tanks und Lagereinrichtungen.

So wurde bei den vergangenen Tagungen beispielsweise der Einsatzbericht zur Explosion in der Raffinerie Vohburg oder auch der Tanklagerbrand in Buncefield vorgestellt. Die Einsatztaktik bei der mobilen Brandbekämpfung an Flachbodentanks und deren Auffangräume ist ein ständiges Thema.

Der Brandschutz in Tank- und Gefahrgutlagern gewinnt insbesondere durch die zunehmende Lagerung eines umfangreichen Stoffportfolios immer mehr an Bedeutung. In solchen Anlagen werden häufig brennbare und entzündbare Flüssigkeiten gelagert, deren Verhalten stark vom jeweiligen Flammpunkt abhängt. Bereits geringe Zündquellen können hier zu schwerwiegenden Ereignissen führen, weshalb umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Ein zentrales Element ist ein ganzheitliches Brandschutzkonzept, das sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfasst. Dazu gehört unter anderem die frühzeitige Risikoanalyse durch eine fundierte Gefährdungsbeurteilung, bei der die jeweilige Gefahrenklasse der gelagerten Stoffe berücksichtigt wird. Diese Bewertung orientiert sich häufig an gesetzlichen Vorgaben wie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die konkrete Anforderungen an Lagerung, Kennzeichnung und Sicherheitsmaßnahmen stellen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Behältern, in denen die Stoffe gelagert werden. Diese müssen nicht nur gegen Leckagen gesichert sein, sondern auch so konstruiert werden, dass sie im Brandfall kontrolliert reagieren. Ebenso kritisch sind Entleerstellen, an denen Flüssigkeiten umgefüllt werden – hier besteht ein erhöhtes Risiko durch austretende Dämpfe und mögliche Zündquellen.

Zur technischen Ausstattung moderner Anlagen zählen neben stationären Löschanlagen auch mobile Mittel wie Feuerlöscher sowie automatische Zumischsysteme, die Löschschaum exakt dosieren. Ergänzt werden diese Systeme durch innovative Technologien zur Brandfrüherkennung, etwa durch Gas-, Flammen- oder Wärmesensoren, die bereits in der Entstehungsphase eines Brandes reagieren können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sichere Inbetriebnahme von Anlagen. Bereits in dieser Phase müssen alle sicherheitsrelevanten Systeme geprüft und dokumentiert werden, um einen störungsfreien und sicheren Betrieb zu gewährleisten. Regelmäßige Wartungen und Schulungen des Personals sind ebenfalls unerlässlich, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können.

Zum Thema

Die Praxis zeigt, dass nur ein Zusammenspiel aus moderner Technik, klaren organisatorischen Abläufen und fundiertem Fachwissen einen wirksamen Schutz gewährleisten kann. Veranstaltungen und Fachseminare – wie sie beispielsweise vom Haus der Technik angeboten werden – vermitteln hierzu aktuelles Wissen und praxisnahe Lösungsansätze für Betreiber von Tank- und Gefahrgutlagern.

Für viele Unternehmen stellt die Auffrischung des Wissens bezüglich der rechtlichen Vorschriften eine besondere Herausforderung dar. Das HDT ist daher auch immer bemüht, einen Rechtsanwalt zu Wort kommen zu lassen, der über die rechtlichen Pflichten in Bezug auf Gefahrgut-Lager bzw. Tanklager aufklärt und Sie auf den neusten Stand bringt.

Sie erhalten einen umfangreichen Einblick in die technischen Regeln für Anlagensicherheit. Eventuelle Neuerungen der Störfall-Verordnung sind auch ständiges Thema, genauso wie Berichte über Schaummittel, Brandschutzsysteme oder die Abschätzung des Ausmaßes und der Schwere von Störfällen. Anschließende Diskussionsrunden bieten die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und Lösungen rund um den Tanklagerschutz gemeinsam zu entwickeln.

Die Veranstaltung richtet sich an alle diejenigen, die in irgendeiner Art und Weise mit der Planung, dem Bau oder dem Betrieb von Tanklägern und anderen Gefahrgutlägern sowie deren Brandschutz befasst sind. Hierbei zielt das Seminar als Informationsveranstaltung auf die Anwendbarkeit praktischer Lösungen für den Betrieb, insbesondere auf die brandschutztechnischen Vorkehrungen an Gefahrgut- und Tanklägern. In der Schulung werden Referenten aus Feuerwehren, Behörden, Ingenieurbüros und Fachfirmen von ihren Erfahrungen berichten und Lösungen aus der Praxis aufzeigen. Es wird ausführlich Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch rund um den betrieblichen Brandschutz geboten.

Zielsetzung

Bei der Tagung "Brandschutz im Tank- und Gefahrgutlager" wird aktuelles Wissen praxisnah dargestellt. Neue rechtliche Grundlagen werden komprimiert erläutert. Teilnehmende bekommen einen Überblick über brandschutztechnische Vorkehrungen an Gefahrgut- und Tanklägern sowie über die Anwendbarkeit praktischer Lösungen. Der Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen, bekannten Referenten, Ausstellern und den Teilnehmenden erleichtert das Netzwerken rund um das Thema Tanklager.

Die Tagung erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 mit 8 Unterrichtseinheiten.

Teilnehmerkreis

Die Tagung richtet sich an Betreiber von Tank- und Gefahrgutlagern, Verantwortliche aus der chemischen Industrie, der Petrochemie und der Mineralölwirtschaft, Leiter bzw. Verantwortliche von Werkfeuerwehren und kommunalen Feuerwehren, Verantwortliche für den betrieblichen Brandschutz, Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Projektingenieure, Behördenvertreter, z. B. der Bezirksregierungen, Gewerbeaufsichtsämter und Brandschutzbehörden, Brandschutzprüfer, Brandschutzsachverständige sowie ausführende Fachfirmen, die mit der Planung, dem Bau und/oder dem Betrieb von Tank- und anderen Gefahrgutlägern sowie deren Brandschutz befasst sind.

DIE VERANSTALTUNG BEFINDET SICH NOCH IN DER PLANUNG. 
SIE FINDEN HIER JEDOCH DAS PROGRAMM DER TAGUNG 2026.

Programm

24.06.2027
09:00—09:15
Einführung und Aktuelles
09:15—10:00
Einsatz fluorfreier Schaummittel in Großtanklagern
10:00—10:45
Nachrüstung einer Prozessanlage mit LPG mit einem Leichtschaumsystem
10:45—11:10
Kaffeepause
11:10—11:55
Ihre Fragen und Herausforderungen im Bereich Brandschutz
Dipl.-Ing. (FH) Benedikt Beckmann, M.Eng.
ARU Ingenieurgesellschaft mbH
11:55—12:40
Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Lithiumbatterien
12:40—13:40
Mittagspause
13:40—14:25
Lernen aus Ereignissen
14:25—15:10
Smart Safety – Sicheres Arbeiten in Tanklägern
15:10—15:30
Kaffeepause

Referenten

Dipl.-Ing. (FH) Benedikt Beckmann, M.Eng.
ARU Ingenieurgesellschaft mbH

ARU Ingenieurgesellschaft mbH, Lingen

Inhaber der ARU Ingenieurgesellschaft mbH
(www.aru-gmbh.de)

Bekanntgegebener Sachverständiger gemäß § 29b BImSchG

Studium Versorgungstechnik

> 15 Jahre Erfahrung in der Mineralölindustrie davon:

5 Jahre als Störfallbeauftragter in einer Raffinerie

8 Jahre als externer Ingenieurdienstleister im Bereich der
              Erstellung der notwendigen Dokumentation gemäß
              StörfallV und dem Explosionsschutz

12 Jahre als Sachverständiger gemäß § 29b BImSchG zur
              Prüfung der Dokumentation gemäß StörfallV sowie
              der Erstellung von sogenannten Abstandsgutachten
              gemäß § 50 BImSchG i.V. m. dem Leitfaden
              KAS-18

6 Jahre als Zertifizierter Sachverständiger für den
               vorbeugenden Brandschutz

 

Hinweise

  • Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BlmSchV. Die Tagung gilt zudem auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte (8 UE) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09-01, DGUV Information 205-003 und VdS 3111.
  • Ein wichtiger Hinweis für Onlineteilnehmer: Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Onlineteilnahme an einer staatlich anerkannten Veranstaltung über die Kamera Ihres Endgerätes während aller Vorträge sichtbar sein müssen. Nur so können wir Ihre Teilnahme an der Veranstaltung bestätigen.

Mehr zu diesem Thema

Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Brandschutz im Tank- und Gefahrgutlager

1. Welche Brandschutzmaßnahmen sind in Tanklagern besonders wichtig?

Damit sich Großbrände und Umweltschäden sicher verhindern lassen, ist in Tanklagern eine lückenlose Kombination aus technischen, organisatorischen und anlagentechnischen Maßnahmen erforderlich – und gesetzlich vorgeschrieben. Zu den kritischsten Elementen gehören:

  • Anlagentechnischer Brandschutz: Ortsfeste, automatische Schaumlöschanlagen ersticken Brände direkt an der Flüssigkeitsoberfläche. Ergänzend überwachen hochsensible Brandfrüherkennungssysteme ein Areal, während Berieselungsanlagen benachbarte Tankwände nötigenfalls kühlen, um ein gefährliches Übergreifen der Flammen (Thermal Radiation) zu verhindern.
  • Explosionsschutz und Inertisierung: Die primäre Vermeidung von Zündquellen ist das oberste Gebot. Bei besonders leicht entzündlichen Medien wird die Tankatmosphäre durch die gezielte Zufuhr von Inertgasen (wie Stickstoff) dauerhaft sauerstoffarm gehalten, wodurch explosionsfähige Gemische gar nicht erst entstehen können. Alle elektrischen Anlagen müssen zudem der ATEX-Richtlinie entsprechen.
  • Löschwasserrückhaltung und Umweltschutz: Bei einem Löscheinsatz entstehen enorme Mengen kontaminierten Abwassers kontaminierten Abwassers. Durch bauliche Barrieren, Auffangwannen und spezielle Rückhaltebecken wird sichergestellt, dass weder brennende Flüssigkeiten noch mit Chemikalien belastetes Löschwasser in Böden, Grundwasser oder die Kanalisation gelangen.
  • Organisatorischer Brandschutz und Abwehrplanung: Die Basis bildet ein maßgeschneidertes, ganzheitliches Brandschutzkonzept. Dieses umfasst die detaillierte Alarm- und Gefahrenabwehrplanung in enger Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren, regelmäßige Evakuierungs- und Löschübungen der Belegschaft sowie die Bestellung von qualifizierten Brandschutzbeauftragten.
  • Technische und rechtliche Compliance: Betreiber unterliegen strengen gesetzlichen Kontrollen. Zwingend einzuhalten sind die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) für Betriebe mit erweiterten Pflichten, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Hierbei sind insbesondere die TRGS 509 (Lagern in ortsfesten Tankanlagen) und die TRGS 510 (Lagern in ortsbeweglichen Behältern) praxisbestimmend.

2. Welche Vorschriften gelten für den Brandschutz in Gefahrgutlagern?

Der Brandschutz in Gefahrgutlagern wird durch ein engmaschiges Netz aus nationalen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken bestimmt. Betreiber müssen diese Vorgaben zwingend harmonisieren, um die rechtliche Compliance und den Versicherungsschutz zu gewährleisten:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Gefährdungsbeurteilung: Die GefStoffV verpflichtet Arbeitgeber, für jedes Gefahrgutlager eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Auf dieser Basis müssen die spezifischen Gefahren der gelagerten Stoffe (z. B. giftig, entzündbar, oxidierend) analysiert und die notwendigen Schutzstufen sowie Schutzabstände festgelegt werden.
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): Die TRGS konkretisieren die Anforderungen der GefStoffV. Im Fokus steht hier die TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern), die zur Zusammenlagerung verschiedener Stoffklassen, zu maximalen Lagermengen und zu Brandschutzabschnitten klare Vorgaben macht. Für ortsfeste Anlagen greift zudem die TRGS 509.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Explosionsschutz: Da in Gefahrgutlagern oft explosionsfähige Atmosphären entstehen, fordert die BetrSichV die Erstellung eines verbindlichen Explosionsschutzdokuments. Es regelt die entsprechende Zoneneinteilung, die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln sowie die Vermeidung wirksamer Zündquellen.
  • Anlagen- und Umweltschutz: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schreibt strenge bauliche Barrieren und Rückhaltesysteme vor, damit im Brandfall keine Schadstoffe die Umwelt kontaminieren. Überschreitet das Lager bestimmte Mengenschwellen, greift zudem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) mit erweiterten Pflichten zur Sicherheitsanalyse und Berichterstattung an die Behörden.
  • Versicherungstechnische Richtlinien (VdS): Neben dem staatlichen Recht sind die Richtlinien des VdS Schadenverhütung (z. B. VdS 2191 für brennbare Flüssigkeiten oder Richtlinien zu Sprinkler- und CO2-Löschanlagen) von zentraler Bedeutung. Sie definieren den Stand der Technik aus Sicht der Sachversicherer und sind oft Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

3. Worum geht es beim Explosionsschutz in Tank- und Gefahrgutlagern und welchem Zweck dienen Schutzstufen?

Der Explosionsschutz in Tank- und Gefahrgutlagern dient dem Schutz von Menschen, Umwelt und Anlagen vor den verheerenden Auswirkungen von Explosionen und Verpuffungen. Gesetzlich ist er streng geregelt – durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die europäischen ATEX-Richtlinien. Er gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Schutzstufen:

  • Primärer Explosionsschutz: Zu verhindern, dass sich brennbare Dämpfe oder Gase überhaupt mit Sauerstoff zu einem explosionsfähigen Gemisch verbinden, ist das oberste Ziel. Dies geschieht in Tanklagern durch gasdichte Konstruktionen, den Einsatz von permanenten Lüftungs- und Absauganlagen sowie durch die Inertisierung, bei der Luftsauerstoff im Tank durch die gezielte Zufuhr von Stickstoff verdrängt wird.
  • Sekundärer Explosionsschutz: Lässt sich eine explosionsfähige Atmosphäre nicht vollständig ausschließen, müssen alle potenziellen Zündquellen konsequent eliminiert werden. Dazu gehören das Verbot von offenem Feuer und Rauchen, der Schutz vor elektrostatischer Aufladung (z. B. durch Erdung aller Anlagenteile beim Befüllen) sowie der strikte Einsatz von ATEX-zertifizierten, explosionsgeschützten Betriebsmitteln wie funkenfreie Pumpen, Beleuchtungen und Messgeräte.
  • Tertiärer (konstruktiver) Explosionsschutz: Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Zündung kommen, begrenzen bauliche und technische Vorkehrungen die Auswirkungen auf ein Minimum. Hierzu zählen explosionsfeste Tankkonstruktionen, Flammendurchschlagsicherungen in den Rohrleitungen, Berstscheiben und spezielle Explosionsunterdrückungssysteme.

Zoneneinteilung und Dokumentation: Als rechtliche Grundlage müssen Betreiber das Areal in sogenannte ATEX-Zonen einteilen (Zone 0, 1 und 2 für Gase/Dämpfe), die die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre beschreiben. Alle Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen und Prüffristen müssen zwingend in einem behördlich prüfbaren Explosionsschutzdokument lückenlos dokumentiert werden.

4. Warum ist Löschwasserrückhaltung in Gefahrstofflagern wichtig?

Bei einem Brand in einem Gefahrstofflager entstehen toxische Gemische und enorme Mengen Löschwasser. Ohne professionelle Rückhaltesysteme drohen katastrophale, nicht selten irreversible Schäden für die Umwelt und die Infrastruktur. Die Löschwasserrückhaltung ist daher aus den folgenden Gründen essenziell und gesetzlich strikt geregelt:

  • Vermeidung von Öko-Katastrophen: Gelangt kontaminiertes Löschwasser unkontrolliert in die Kanalisation, in Flüsse oder in das Grundwasser, kann dies zu akutem Fischsterben, dem Ausfall von Kläranlagen und der langfristigen Verseuchung von Trinkwasserreservoirs führen. Die Rückhaltung stellt sicher, dass alle Flüssigkeiten auf dem Gelände isoliert werden.
  • Rechtliche Grundlagen: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fordert grundsätzlich, dass austretende Stoffe und das im Schadensfall anfallende Löschwasser sicher zurückgehalten werden müssen. Die konkrete technische und rechnerische Dimensionierung des benötigten Rückhaltevolumens erfolgt in den meisten Bundesländern nach der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL).
  • Technische und bauliche Umsetzung: In modernen Lagern kommen verschiedene Barrieren zum Einsatz. Dazu gehören flüssigkeitsdichte Auffangwannen direkt unter den Lagerbereichen, automatisch schließende Brandschutz- beziehungsweise Kanalschieber im Entwässerungssystem sowie spezielle, im Alarmfall ausfahrende Barrieren an Hallentoren und Zufahrten.
  • Dimensionierung und Kapazitätsplanung: Das erforderliche Rückhaltevolumen basiert nicht auf groben Schätzungen, sondern muss exakt berechnet werden. Die Berechnung basiert auf der Brandabschnittsfläche, der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe sowie der von der Feuerwehr maximal bereitgestellten Löschwassermenge über eine definierte Branddauer (oft mehrere Stunden).
  • Entsorgung nach dem Schadensfeuer: Aufgefangenes Löschwasser gilt rechtlich als gefährlicher Abfall. Nach dem Löscheinsatz darf es keinesfalls einfach abgepumpt werden, sondern muss durch spezialisierte Fachbetriebe analysiert, abgesaugt und in zugelassenen Verbrennungs- oder Behandlungsanlagen aufwendig entsorgt werden.

5. Welche Löschsysteme eignen sich für Tanklager?

Die Brandbekämpfung in Tanklagern stellt höchste Anforderungen an die Löschtechnik, da klassisches Löschwasser bei brennbaren Flüssigkeiten meist ungeeignet ist. Das optimale Löschsystem wird im Rahmen des Brandschutzkonzepts exakt auf die chemischen Eigenschaften der gelagerten Stoffe und die Tankgeometrie abgestimmt:

  • Ortsfeste Schaumlöschanlagen: Bei Bränden von Kohlenwasserstoffen oder alkoholischen Verbindungen sind ortsfeste Schaumlöschanlagen das effektivste Mittel. Der erzeugte Löschschäum legt sich als geschlossene Decke über die brennende Flüssigkeitsoberfläche. Diese trennt den Luftsauerstoff vom Brandherd (Erstickungseffekt), unterdrückt das Aufsteigen brennbarer Dämpfe und kühlt das Medium gleichzeitig ab.
  • Tankwand-Kühlungsanlagen: Neben der eigentlichen Brandlöschung müssen benachbarte Tanks intensiv geschützt werden. Stationäre Sprühwasser-Berieselungsanlagen kühlen die Außenwände der umliegenden Tanks mithilfe enormer Wassermengen. So wird verhindert, dass sich die gelagerten Medien durch die Wärmestrahlung (Thermal Radiation) aufheizen, der Druck ansteigt und es zu Folgeexplosionen kommt.
  • Spezifische Schaumtechnologien und Umweltschutz: Technisch wird zwischen Schwermittelschaum (für gezielten Weitwurf) und Mittelschaum (zur schnellen Flutung von Auffangwannen) unterschieden. Betreiber müssen den aktuellen Technologiewandel beachten: Aufgrund gesetzlicher Verbote fluorhaltiger Schaummittel (PFAS/PFOA) kommen heute primär moderne, fluorfreie Schaummittel (F3) zum Einsatz, die biologisch abbaubar sind.
  • Mobile Großlöschtechnik: Da stationäre Anlagen bei Großereignissen beschädigt werden können, halten Werkfeuerwehren oder spezialisierte Industrielöschkräfte zusätzlich mobile Großlöschsysteme bereit.
  • Gaslöschanlagen für Nebenbereiche: Für sensible, geschlossene Technikbereiche innerhalb des Tanklagers wie beispielsweise Pumpenstationen, Steuerungszentralen oder elektrische Schalträume werden statt Wasser oder Schaum meist Gaslöschanlagen eingesetzt, um Löschmittelschäden an der Elektronik zu vermeiden.

6. Was bedeutet ATEX im Zusammenhang mit Gefahrstofflagern?

Der Begriff ATEX leitet sich aus dem Französischen für „ATmosphères EXplosibles“ ab und bezeichnet die rechtlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Union für den Explosionsschutz. Im Umfeld von Tank- und Gefahrstofflagern ist die strikte Einhaltung dieser Richtlinien elementar, um das Entstehen von Zündquellen in Bereichen mit gefährlichen Dämpfen, Gasen oder Stäuben zu verhindern. Das System basiert auf diesen Säulen:

  • ATEX-Richtlinien: Das Regelwerk teilt sich in zwei Bereiche. Die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 114) richtet sich an Hersteller und regelt, dass im Lager nur Geräte, Pumpen und Messsysteme verbaut werden dürfen, die nachweislich funkenfrei und explosionsgeschützt konstruiert sind. Die Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 153) verpflichtet den Betreiber des Lagers zum Schutz der Mitarbeiter und zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments.
  • Gefahrstoffspezifische Zoneneinteilung: Ein Kernbestandteil der ATEX-Betreiberrichtlinie ist die Einteilung des Lagers in dreidimensionale Explosionsschutz-Zonen. Diese spiegeln die Wahrscheinlichkeit wider, mit der eine gefährliche Atmosphäre auftritt. Bei Gasen und Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten unterscheidet man zwischen Zone 0 (explosionsfähige Atmosphäre ist ständig, langzeitig oder häufig vorhanden, z. B. im Inneren eines unertisierten Tanks), Zone 1 (explosive Atmosphäre bildet sich im Normalbetrieb gelegentlich, z. B. im direkten Nahbereich von Befüllstutzen oder Pumpen) und Zone 2 (explosives Gemisch tritt im Normalbetrieb selten und dann auch nur kurzzeitig auf, z. B. bei kleineren Leckagen oder direkt außerhalb von Zone 1).

Je nachdem, in welcher Zone ein Anlagenteil installiert ist, definiert ATEX exakt die zulässige Gerätekategorie. In Zone 0 dürfen beispielsweise nur Geräte der höchsten Sicherheitsstufe (Kategorie 1G) eingesetzt werden, um selbst bei seltenen Gerätestörungen jede Zündquelle (wie heiße Oberflächen oder mechanische Funken) absolut auszuschließen.

Alle ATEX-konformen Bereiche müssen gut sichtbar mit dem markanten, sechseckigen Gelb-Schwarzen „Ex“-Symbol gekennzeichnet sein. Zudem dürfen Wartungen und Reparaturen an diesen Systemen ausschließlich von speziell geschulten und zertifizierten Fachkräften – „befähigten Personen“ – durchgeführt werden, da unsachgemäße Eingriffe den Explosionsschutz sofort unwirksam machen.

7. Welche Aufgaben haben Brandschutzbeauftragte in Tank- und Gefahrgutlagern?

Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Sicherheitsberater der Unternehmensleitung für den gesamten vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz. In risikoreichen Umgebungen wie Tank- und Gefahrgutlagern ist ihre Funktion oft gesetzlich oder durch den Sachversicherer vorgeschrieben. Ihre Aufgaben sind sehr vielfältig und orientieren sich an den Richtlinien der DGUV (Information 205-003) sowie der vfdb:

  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Mängelüberwachung: Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert die Lagereinrichtungen kontinuierlich auf potenzielle Brand- und Explosionsrisiken, prüft Brandschutztüren, Notausgänge und Zufahrtswege für die Feuerwehr und überwacht den Zustand und die Prüffristen von Löschanlagen, Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA) und Wandhydranten.
  • Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzdokumenten: In enger Abstimmung mit den Fachabteilungen hält der Brandschutzbeauftragte die gesetzlich geforderten Dokumente auf dem neuesten Stand. Dazu gehören die Brandschutzordnung (Teile A, B und C), Flucht- und Rettungspläne sowie die detaillierten Feuerwehrpläne. Im Rahmen von Störfallbetrieben arbeitet er zudem intensiv an den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen mit.
  • Mitarbeiterschulung und Unterweisung: Brände entstehen oft durch menschliches Fehlverhalten. Der Brandschutzbeauftragte führt die jährlichen Brandschutzunterweisungen für die Belegschaft sowie für Fremdfirmen durch. Er bildet Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer zum Beispiel im Umgang mit Feuerlöschern praktisch aus und plant sowie evaluiert regelmäßige, realitätsnahe Räumungs- und Evakuierungsübungen.
  • Heißarbeiten- und Freigabemanagement: Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten wie Schweißen, Schleifen oder Trennen besteht im Tanklager akute Zündgefahr. Der Brandschutzbeauftragte ist für die Risikobewertung dieser Arbeiten zuständig, legt Sicherheitsmaßnahmen wie das Aufstellen einer Brandwache fest und stellt die zwingend erforderlichen Schweißerlaubnisscheine (Freigabescheine) aus.
  • Schnittstelle zu Behörden und Feuerwehren: Bei der Planung von baulichen oder anlagentechnischen Veränderungen fungiert der Brandschutzbeauftragte als Bindeglied zwischen dem Betreiber, den Sachversicherern, den Brandschutzbehörden und der örtlichen Feuerwehr beziehungsweise der Werkfeuerwehr. Er stellt sicher, dass einsatztaktische Belange der Brandbekämpfung bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.

8. Welche Bedeutung haben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe für Gefahrstofflager?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für den Umgang mit Gefahrstoffen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht und besitzen für Betreiber von Gefahrstofflagern eine herausragende rechtliche und praktische Bedeutung:

  • Rechtliche Vermutungswirkung: Die TRGS konkretisieren die allgemein gehaltenen Schutzziele der übergeordneten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das Entscheidende für Betreiber ist die sogenannte Vermutungswirkung: Wer die Vorgaben der relevanten TRGS nachweislich eins zu eins umsetzt, kann im Falle einer Behördenprüfung oder eines Schadens davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen der GefStoffV rechtssicher erfüllt zu haben.
  • Die wichtigste Säule – TRGS 510 (Ortsbewegliche Behälter): Für klassische Gefahrstofflager ist die TRGS 510 das maßgebliche Kernregelwerk. Sie definiert verbindliche Regeln für die Zusammenlagerung unterschiedlicher Stoffe, legt maximale Lagermengen fest und schreibt ab bestimmten Mengenschwellen baulich abgetrennte Brandschutzabschnitte vor.
  • Die Säule für Großtanks – TRGS 509 (Ortsfeste Anlagen): Werden Gefahrstoffe nicht in Gebinden, sondern in ortsfesten Tankanlagen, unterirdischen Tanks oder Prozessbehältern gelagert, greift die TRGS 509. Sie regelt die technischen Schutzmaßnahmen wie Überfüllsicherungen, Leckageerkennungssysteme, die Auslegung von Auffangräumen sowie die brandschutztechnischen Abstände zwischen einzelnen Tanks.
  • Schnittstelle zum Explosionsschutz (TRGS 700er-Reihe): Da von vielen Gefahrstoffen eine Explosionsgefahr ausgeht, spielen die technischen Regeln der 700er-Serie eine wichtige Rolle. Sie konkretisieren, wie gefährliche explosionsfähige Atmosphären beurteilt, Zündquellen wie elektrostatische Aufladungen vermieden und konstruktive Schutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen.
  • Abweichungen und die Beweislastumkehr: Ein Betreiber ist rechtlich nicht zwingend verpflichtet, die TRGS „sklavisch“ zu befolgen. Im Rahmen der eigenen Gefährdungsbeurteilung dürfen auch andere, eigene Maßnahmen gewählt werden. Allerdings führt dies zu einer Beweislastumkehr: Im Ernstfall muss gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaft und Versicherungen lückenlos bewiesen werden, dass eigene Maßnahmen mindestens genauso sicher sind wie die Vorgaben der TRGS.

9. Warum ist ein Brandschutzkonzept für Tanklager unverzichtbar?

Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept (BSK) ist das fundamentale Sicherheits- und Genehmigungsdokument für jedes Tank- und Gefahrgutlager. Da in diesen Anlagen enorme Mengen hochentzündlicher, toxischer oder umweltgefährdender Stoffe auf engem Raum konzentriert sind, reicht normaler Brandschutz nicht aus. Das BSK bündelt alle Schutzziele und ist aus folgenden Gründen unverzichtbar:

  • Voraussetzung für die Baugenehmigung und den Betrieb: Ein maßgeschneidertes Brandschutzkonzept ist rechtlich zwingender Bestandteil des Bauantrags oder des Genehmigungskonzepts nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ohne ein von staatlich anerkannten Sachverständigen geprüftes und von den Brandschutzbehörden freigegebenes Konzept wird für ein Tanklager weder eine Bau- noch eine Betriebsgenehmigung erteilt.
  • Verzahnung der drei Brandschutz-Säulen: Das Konzept sorgt dafür, dass die verschiedenen Sicherheitsdisziplinen lückenlos ineinandergreifen. Es harmonisiert den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Fällt eine Säule aus, müssen die anderen das Risiko kompensieren.
  • Individuelle Risiko- und Szenarienanalyse: Das Brandschutzkonzept analysiert die physikalischen und chemischen Eigenschaften der gelagerten Medien, simuliert konkrete Schadensszenarien und legt die darauf abgestimmten Abwehrstrategien fest.
  • Rechtssicherheit und Haftungsminimierung: Für die Geschäftsführung und die Anlagenbetreiber ist das BSK die wichtigste Absicherung im Schadensfall. Können die Verantwortlichen nachweisen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept im Alltag lückenlos gelebt, geprüft und dokumentiert wurde, minimiert dies das Risiko von Organisationsverschulden, strafrechtlichen Konsequenzen sowie des Verlustes des Versicherungsschutzes.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Ein Brandschutzkonzept ist nicht statisch. Sobald im Tanklager bauliche Veränderungen vorgenommen werden, neue technische Komponenten zum Einsatz kommen oder Stoffe mit veränderten Gefahrenklassen eingelagert werden sollen, muss das Brandschutzkonzept zwingend fortgeschrieben und auch neu bewertet werden.

10. Welche grundsätzlichen Risiken bestehen bei der Lagerung von Gefahrstoffen?

Die Lagerung von Gefahrstoffen stellt aufgrund des inhärenten Gefahrenpotenzials der Medien ein permanentes Risiko für Mensch, Umwelt und Sachwerte dar. Die Gefahrenszenarien sind hochkomplex und hängen stark von den Stoffeigenschaften ab, lassen sich jedoch in folgende Hauptrisikogruppen unterteilen:

  • Brand- und Konflagrationsrisiko: Viele gelagerte Stoffe sind leicht- oder hochentzündlich. Ein kleiner Funke kann genügen, um einen rasanten Oberflächenbrand oder einen unkontrollierbaren Lagerhallenbrand auszulösen. Das Risiko erhöht sich drastisch durch Wärmestrahlung, die benachbarte Behälter zum Bersten bringen und eine Kettenreaktion in Gang setzen kann.
  • Explosions- und Verpuffungsgefahr: Bei der Lagerung flüchtiger Substanzen verdampfen Anteile der Flüssigkeit und bilden mit dem Luftsauerstoff eine unsichtbare, hochexplosive Atmosphäre. Eine Zündung etwa durch elektrostatische Entladung führt hier nicht zu einem langsamen Brand, sondern zu einer schlagartigen Druckwelle mit massiven Zerstörungen.
  • Freisetzung von Gefahrstoffen: Durch Materialermüdung, Korrosion, Dichtungsversagen oder mechanische Beschädigungen können Gefahrstoffe unkontrolliert austreten. Neben der direkten Gefährdung des Personals durch Verätzung oder Vergiftung drohen hierbei akute Umweltkontaminationen von Boden und Grundwasser.
  • Unkontrollierte chemische Reaktionen: Werden unverträgliche Stoffe versehentlich zu nahe beieinander gelagert (Verstoß gegen das Zusammenlagerungsverbot), kann es bei einer gemeinsamen Leckage zu heftigen Reaktionen kommen. Spontane Selbstentzündung, die Bildung giftiger Gase sowie ein massiver Druckaufbau können die Folge sein.
  • Toxische Brandfolgeprodukte: Auch für den Fall, dass der gelagerte Stoff selbst nicht giftig ist, entstehen bei einem Brand fast immer hochgradig toxische Rauchgase, Rußpartikel und kontaminiertes Löschwasser. Die Rauchgase gefährden nicht nur die Einsatzkräfte und die Belegschaft akut, sondern können über die Luft kilometerweit in angrenzende Wohngebiete getragen werden.

11. Welche speziellen Anforderungen gelten für Betreiber von Störfallbetrieben?

Sobald ein Tank- oder Gefahrgutlager aufgrund seiner Mengenschwellen als Störfallbetrieb unter die Störfallverordnung (12. BImSchV) und damit unter die europäische Seveso-III-Richtlinie fällt, steigen die Anforderungen an den Betreiber drastisch. Es gelten weitreichende Pflichten, die weit über den normalen Arbeitsschutz hinausgehen und das gesamte Unternehmen durchdringen:

  • Strikte Melde- und Anzeigepflichten gegenüber Behörden: Noch vor der Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen der Anlage muss der Betreiber der zuständigen Landesbehörde eine detaillierte, schriftliche Anzeige vorlegen. Darin müssen die genauen Stoffidentitäten, die maximalen Lagermengen, der technische Aufbau der Anlage und das direkte Umfeld lückenlos offengelegt werden.
  • Das Sicherheitsmanagementsystem (SMS): Betreiber sind verpflichtet, ein schriftliches Konzept zur Verhinderung von Störfällen umzusetzen und dieses durch ein integriertes Sicherheitsmanagementsystem im Betrieb lebendig zu halten. Dieses regelt die genauen Verantwortlichkeiten der Führungskräfte, die systematische Ermittlung von Risiken, die detaillierte Planung von Betriebsabläufen sowie die kontinuierliche Leistungsüberwachung der Sicherheitskomponenten.
  • Ernennung eines Störfallbeauftragten: Ab einer bestimmten Betriebsgröße oder Gefahrenklasse (in der Regel bei Betrieben der oberen Klasse) muss zwingend ein qualifizierter, betriebsinterner oder externer Störfallbeauftragter schriftlich bestellt werden, der u. a. weitreichende Kontrollrechte gegenüber der Geschäftsführung besitzt und die Einhaltung aller störfallrelevanten Vorschriften überwacht.
  • Sicherheitsberichte und Szenariensimulation: Betreiber der oberen Klasse müssen einen umfassenden Sicherheitsbericht erstellen und diesen mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. In diesem Bericht müssen komplexe physikalische Ausbreitungsberechnungen zum Beispiel für Giftgaswolken enthalten sein.
  • Duldung unangekündigter Behörden-Inspektionen: Störfallbetriebe stehen unter permanenter staatlicher Überwachung. Betreiber müssen regelmäßige, oft unangekündigte Vor-Ort-Besichtigungen durch ein behördliches Inspektionsteam dulden und den Prüfern uneingeschränkten Zugang zu allen Anlagenteilen, Dokumenten und Wartungsprotokollen gewähren.

12. Welche Rolle spielen Werkfeuerwehren im Tank- und Gefahrgutlager-Brandschutz?

Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannte, spezialisierte Feuerwehrkräfte, die exakt auf die hochspezifischen Risiken des jeweiligen Industriebetriebs zugeschnitten sind. In großen Tank- und Gefahrgutlagern sind Werkfeuerwehren das wichtigste Bindeglied zwischen technischer Anlagenprävention und aktiver Schadensbekämpfung. Ihre Rolle ist aus einer ganzen Reihe von Gründen fundamental:

  • Gesetzliche Verpflichtung und kurze Hilfsfristen: Die Einrichtung einer Werkfeuerwehr wird Betreibern von Tanklagern meist im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens oder durch das jeweilige Landesbrandstattschutzgesetz behördlich auferlegt. Im Gegensatz zu öffentlichen Feuerwehren gelten für sie sehr kurze Hilfsfristen. Oft müssen die ersten Einsatzkräfte innerhalb von nur drei bis fünf Minuten nach einer Alarmierung voll ausgerüstet eintreffen.
  • Spezifische Kenntnisse: Angehörige einer Werkfeuerwehr sind hinsichtlich der genauen Kenntnis von Anlagen, Rohrleitungssystemen und Details wie Absperrschiebern gegenüber öffentlichen Feuerwehren im Vorteil. Permanent trainieren sie auch genau in den Objekten, in denen sie im Ernstfall eingesetzt werden.
  • Vorhaltung von industrieller Großlöschtechnik: Werkfeuerwehren in Tanklagern verfügen über Spezialausrüstung, die im kommunalen Bereich nur selten zu finden ist. Dazu gehören beispielsweise Hochleistungspumpen sowie riesige, im Ernstfall sofort einsatzbereite Bevorratungen an fluorfreien Industrielöschschäum-Konzentraten.
  • Taktische Einsatzleitung und Fachberatung: Die Werkfeuerwehr übernimmt eine entscheidende Führungs- oder Beraterrolle für den Fall, dass externe Einsatzkräfte hinzugezogen werden. Sie stellt den Teams der öffentlichen Feuerwehren unverzüglich Sicherheitsdatenblätter, Lagepläne und messtechnische Daten zur Verfügung.
  • Prävention und operative Sicherheitsaufgaben: Die Arbeit von Werkfeuerwehren beginnt weit vor dem Brand. Die Einsatzkräfte überwachen im Alltag brandgefährliche Arbeiten beispielsweise als Brandwachen bei Schweißarbeiten, prüfen regelmäßig Löschanlagen, unterstützen Brandschutzbeauftragte bei Mitarbeiterschulungen und wirken aktiv an der Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen mit.

13. Warum gewinnt industrielle Brandbekämpfung zunehmend an Bedeutung?

Die industrielle Brandbekämpfung gewinnt laufend an Bedeutung, da moderne Industriestandorte immer komplexer werden und ein Brand heute nicht mehr nur ein lokales Ereignis ist, sondern schnell existenzbedrohende Ausmaße für Wirtschaft, Lieferketten und Umwelt annehmen kann. Die Hauptgründe im Detail:

  • Prävention von Kettenreaktionen: Moderne Industrieareale und Tanklager zeichnen sich durch eine dichte Bebauung und Vernetzung aus. Ein Brand an einer einzelnen Anlage oder Tank kann rasch auf benachbarte Abschnitte übergreifen. Die industrielle Brandbekämpfung treibt großen Aufwand, um solche verheerenden „Domino-Effekte“ zu verhindern.
  • Vermeidung von Lieferketten-Abrissen (Business Continuity): Durch die allgemeine Just-in-time-Produktion führt ein Großbrand an einem Ort schlimmstenfalls zu Produktionsausfällen im In- und Ausland, außerdem können Reputationsschäden und der Verlust von Marktanteilen die Folge sein. Industrieller Brandschutz wird daher zunehmend als essenzielles Werkzeug des Risikomanagements begriffen.

14. Warum ist regelmäßige Weiterbildung im Bereich Brandschutz im Tank- und Gefahrgutlager so wichtig?

Der Grund ist auch hier die viel zitierte Halbwertszeit des Wissens. Zur Verdeutlichung hier drei Beispiele:

  • Der Technologiewandel bei Löschmitteln: Aufgrund strenger EU-weiter Regularien müssen herkömmliche, fluorhaltige Schaummittel (AFFF) wegen ihrer Umweltschädlichkeit komplett ausgemustert werden. Der Umstieg auf fluorfreie Schaummittel (F3) erfordert völlig neue Löschtaktiken und veränderte technische Parameter. Die industrielle Brandbekämpfung muss diese neuen Löschverfahren präzise beherrschen, um die Löschwirksamkeit bei brennbaren Flüssigkeiten zu garantieren.
  • Zunehmender Einsatz digitaler und autonomer Systeme: Die moderne Industrie setzt auch im Brandschutz verstärkt auf Industrie 4.0. Dazu gehören automatisierte, teils KI-gestützte Frühwarnsysteme, die beherrscht und in bestehende Konzepte integriert werden wollen.
  • Steigende behördliche Auflagen und Versicherungsdruck: Die Anforderungen von Genehmigungsbehörden und industriellen Sachversicherern steigen kontinuierlich. Unternehmen erhalten Betriebserlaubnisse oder bezahlbare Versicherungspolicen meist nur noch dann, wenn sie ein lückenloses, nach neuesten Standards zertifiziertes Konzept zur industriellen Brandbekämpfung und Löschwasserrückhaltung nachweisen können.

15. Welche Weiterbildungen werden für Fachkräfte im Industriebrandschutz konkret empfohlen?

Je nach Funktion im Betrieb (und individueller Karriereplanung) bieten sich ganz unterschiedliche Weiterbildungen und Qualifikationen an. Das HDT zum Beispiel überzeugt mit einer besonders breit gefächerten Angebotspalette in den Bereichen Brandschutz und Explosionsschutz. Hierzu zählen unter anderem unsere bewährten und anerkannten Aus- und Fortbildungen zum Brandschutzbeauftragten und zum Explosionsschutzbeauftragten, unsere Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen (Anh. 2, Abschnitt 3 BetrSichV), Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte sowie unsere Seminare Zur Prüfung befähigte Personen im Explosionsschutz nach BetrSichV (Fachkunde) und Störfallbeauftragte.

Preise

Präsenz-Teilnahme
750,00 €*
Online-Teilnahme
750,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Do. 24.06.2027, 09:00 Uhr —
Do. 24.06.2027, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA-00775

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Frank Adamczyk
f.adamczyk@hdt.de
+49 201 1803-373

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
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