Brandschutzbeauftragter: Sie haben gefragt
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Brandschutzbeauftragter: Sie haben gefragt

Zwar existiert hierzulande keine allgemeine Pflicht zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten, doch es ist unstrittig, dass diese Personengruppe einen ganz erheblichen Beitrag zur Sicherheit in Betrieben leistet. Brandschutzbeauftragte helfen dabei, Brandrisiken frühzeitig zu erkennen, wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Durch ihre fachliche Beratung, regelmäßige Kontrollen und Schulungen tragen Brandschutzbeauftragte dazu bei, Brände zu verhindern und im Ernstfall Personen- und Sachschäden zu minimieren. Damit sind Brandschutzbeauftragte ein zentraler Bestandteil eines wirksamen betrieblichen Sicherheits- und Präventionskonzepts. 

Auf dieser Seite beantwortet die Redaktion des HDT-Journals einige der Fragen, die uns und den HDT-Fachleuten für Brandschutz immer wieder gestellt werden.

Welches sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten?

Zu den Kernaufgaben eines Brandschutzbeauftragten gehören die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Brandschutzes. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung (in der Regel nach DIN 14096), die Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung (zum Beispiel im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung), die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen, die Schulung von Brandschutzhelfern und die Unterweisung der Mitarbeitenden (wobei die formale Verantwortung beim Arbeitgeber bleibt). 

Brandschutzbeauftragte nehmen außerdem an Brandschutzbegehungen und behördlichen Brandschauen teil und führen eine Brandschutzdokumentation (häufig als „Brandschutzbuch“ bezeichnet). 

Unterschiede beziehungsweise Abweichungen von den genannten Punkten können sich aus individuellen betrieblichen Regelungen oder landesrechtlichen Vorgaben ergeben.

Wer muss einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

Arbeitgeber müssen einen Brandschutzbeauftragten ernennen, wenn dies behördlich, durch Auflagen der Feuerversicherer (wie der VdS) oder in einer Baugenehmigung gefordert wird. In der Regel gilt diese Verpflichtung für Unternehmen, die eine erhöhte Brandgefährdung aufweisen, zum Beispiel durch die Produktion oder Lagerung brennbarer Materialien. Die Verpflichtung ist einzelfallabhängig und ergibt sich nicht pauschal aus dem Arbeitsschutzrecht.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

Ausbildung und Qualifikation des Brandschutzbeauftragten sind nach der vfdb-Richtlinie 12-09-01 und nach der DGUV Information 205:003 festgelegt. Die Ausbildung besteht beim HDT gemäß der Vorgabe aus 64 Unterrichtseinheiten mit täglich nicht mehr als acht Einheiten an acht Tagen, das Ganze verteilt auf zwei Wochen.  

Was sind die genauen Ausbildungsinhalte?

Die Ausbildung deckt ein sehr breites Spektrum ab und gliedert sich in die klassischen Säulen baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz. Zum Pflichtstoff zählen unter anderem: Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, Brandlehre sowie Brand- und Explosionsgefahren, Gesetze, Vorschriften und Rechtsgrundlagen, Funktionen von Feuerlöscheinrichtungen und Löschmitteln, Brandverhütung, Gefährdungsbeurteilung und Evakuierungsplanung sowie das richtige Verhalten im Brandfall. Auch die Erstellung von Brandschutzdokumenten und die Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehren werden ausführlich behandelt.

Welche Voraussetzungen sollte man für die Ausbildung erfüllen?

Um die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zu beginnen, wird Folgendes empfohlen: Man sollte mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Darüber hinaus sind technische Vorkenntnisse oder Erfahrung im Brandschutz von Vorteil.

Muss die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten mit einer Prüfung abgeschlossen werden?

Ja, die Ausbildung wird meist mit einer schriftlichen Abschlussprüfung beendet. Ziel ist die Sicherstellung, dass die Teilnehmenden die Inhalte verstanden haben und die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sachgerecht erfüllen können.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhalten Teilnehmende ein anerkanntes Zertifikat, das sie als qualifizierte Brandschutzbeauftragte ausweist. Diese Funktion kann dann im eigenen Unternehmen oder als externe Fachkraft ausgeübt werden.

Was ist zur regelmäßigen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte zu sagen?

Brandschutzbeauftragte sollen ihr Wissen regelmäßig aktualisieren, um den aktuellen Stand im vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen. Die Richtlinien der vfdb und der DGUV empfehlen, innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten an Fortbildungen zu absolvieren.

Ist man als Brandschutzbeauftragter im Ernstfall eigentlich haftbar?

Nein, da sie keine eigentlichen Entscheider sind, sondern lediglich eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion übernehmen, haften Brandschutzbeauftragte normalerweise im Brandfall nicht persönlich für Schäden. Zumindest dann, wenn die Aufgaben sorgfältig wahrgenommen wurden und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde – beispielsweise durch das Unterdrücken kritischer Brandrisiken.

Um sich dahingehend abzusichern, sollten Brandschutzbeauftragte alle Tätigkeiten dokumentieren (Brandschutzbuch, Protokolle).

Bildhinweis:
Unser Titelbild entstand unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz.
 

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